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Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen →
Im Interesse unserer Versicherten und gemäß unseres gesetzlichen Auftrags (§ 197a SGB V) haben wir eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen (Korruptionsbekämpfungsstelle) eingerichtet. Aufgabe dieser Stelle ist es, diejenigen zu identifizieren, die die Strukturen im Gesundheitswesen zu ihrem persönlichen Vorteil missbrauchen. Grauzonen müssen erkannt und die hierdurch entstehenden Möglichkeiten zur Manipulation abgeschafft werden. Damit hierbei nicht pauschal bestimmte Berufsgruppen unter Verdacht gestellt werden, geht die Korruptionsbekämpfungsstelle nur Hinweisen auf konkrete Sachverhalte nach.
Haben Sie einen konkreten Verdacht oder glaubhafte Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen? Dann schildern Sie uns bitte den Sachverhalt so ausführlich wie möglich. Allerdings bedeutet nicht jede fehlerhafte Abrechnung gleich Betrug oder Korruption. Voraussetzung hierfür ist die Absicht, durch Betrug persönliche Vermögensvorteile zu erzielen. Ein bloßes Versehen ist etwas anderes als eine strafbare Handlung.
Datenschutz →
Betrifft Verstöße gegen Datenschutzgesetze sowie Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Hierzu gehören insb. Fälle, bei denen eine große Zahl oder besonders sensible Daten betroffen sind. Beispiele:
die unrechtmäßige Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
die missbräuchliche Nutzung von Daten
der unzureichender Zugriffsschutz auf sensible Daten
Umweltschutz →
Umweltschutz umfasst jegliche Umweltdelikte und Umweltschädigungen Zum Beispiel:
Illegale Abfallentsorgung
unsachgemäßer Umgang mit Schadstoffen
Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigung
Geldwäsche (GwG) →
Geldwäsche umfasst jegliche Aktivitäten, bei denen kriminell erwirtschaftete Erlöse in den Finanzkreislauf ein- und durchgeschleust werden, um anschließend einer legal aussehenden Aktivität zugeführt zu werden. Geldwäsche hat das Ziel, dass zu jedem Zeitpunkt unbekannt bleibt, dass es sich um kriminelle Vermögenswerte handelt.
Unterschlagung →
Hierunter fallen sämtliche Vermögensdelikte zum Nachteil des Unternehmens. Zum Beispiel:
Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum
Einbehalten von Firmengeldern oder Arbeitsmaterialien
persönliche Bereicherung
Interessenkonflikte →
Bei einem Interessenkonflikt ist eine Person/ein Unternehmen in mehrere Interessen verstrickt, die möglicherweise die Motivation oder die Entscheidungsfindung dieser Person/dieses Unternehmens korrumpieren. Eine solche Situationen liegt bspw. vor, wenn die persönlichen Interessen eines Mitarbeiters im Widerspruch zu den Unternehmensinteressen stehen und das Unternehmen hierdurch Schaden erleidet.
Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen →
Hiermit ist insb. der Verstoß gegen geltende Rechnungslegungsvorschriften bzw. die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gemeint, der zu einer falschen Darstellung in der Finanzberichterstattung des Unternehmens führt. Zum Beispiel: unzulässiges Erstellen bzw. Verfälschen von Rechnungen, Gutschriften, Finanzabschlüssen, Prüfprotokollen etc.
Kartell- und Wettbewerbsrecht →
Hierzu zählen Verstöße, die der Sicherstellung und Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt entgegenwirken. Eine wettbewerbswidrige Situation liegt bspw. bei Absprachen bzw. einem Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen zwischen Unternehmen und dessen Konkurrenten vor.
Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte →
Dazu zählen Verletzungen der Arbeitsbedingungen sowie Verletzungen der Menschenrechte. Zum Beispiel:
Diskriminierung
Mobbing
Ungleichbehandlung
Belästigungen
respektloser Umgang
Arbeitszeitverstöße