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Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Im Interesse unserer Versicherten und gemäß unseres gesetzlichen Auftrags (§ 197a SGB V) haben wir eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen (Korruptionsbekämpfungsstelle) eingerichtet. Aufgabe dieser Stelle ist es, diejenigen zu identifizieren, die die Strukturen im Gesundheitswesen zu ihrem persönlichen Vorteil missbrauchen. Grauzonen müssen erkannt und die hierdurch entstehenden Möglichkeiten zur Manipulation abgeschafft werden. Damit hierbei nicht pauschal bestimmte Berufsgruppen unter Verdacht gestellt werden, geht die Korruptionsbekämpfungsstelle nur Hinweisen auf konkrete Sachverhalte nach.

Haben Sie einen konkreten Verdacht oder glaubhafte Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen? Dann schildern Sie uns bitte den Sachverhalt so ausführlich wie möglich. Allerdings bedeutet nicht jede fehlerhafte Abrechnung gleich Betrug oder Korruption. Voraussetzung hierfür ist die Absicht, durch Betrug persönliche Vermögensvorteile zu erzielen. Ein bloßes Versehen ist etwas anderes als eine strafbare Handlung.

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